Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schwanenburg GmbH

§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich

  1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Schwanenburg GmbH (im Nachfolgenden „SB“ genannt) und dem Kunden.
  2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbeziehungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  3. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  4. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
  5. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzenden Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  6. Mit der Auftragserteilung, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Lieferungen und/oder Leistungen, erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Ein Vertrag zwischen der SB und dem Kunden kommt durch die Annahme eines Antrages des Kunden durch die SB zustande. Der SB steht es frei, den Antrag des Kunden schriftlich zu bestätigen. Mit der Antragsannahme durch die SB wird der Vertrag für die SB und den Kunden bindend. Die Bindung tritt spätestens durch die tatsächliche Bereitstellung der Leistungen der SB ein.
  2. Ein Vertrag kommt ferner durch die Annahme eines Angebotes der SB durch den Kunden zustande. Schriftliche Angebote der SB verlieren ihre Wirksamkeit, wenn sie vom Kunden nicht binnen einer Frist von 14 Werktagen nach Zugang des Angebotes angenommen werden.
  3. Vertragsänderungen sowie Angebotsänderungen bedürfen der Schriftform. Sie werden nur wirksam, wenn die SB die Änderung schriftlich bestätigt.

§ 3 Pflichten der Vertragspartner

  1. Die SB ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Terminen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen abzunehmen und zu bezahlen.
  2. Die SB ist berechtigt, einen vereinbarte Termin angemessen zu verschieben, wenn Hindernisse auftreten, die außerhalb der Einflusssphäre der SB liegen, wie z. B. Naturereignisse, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Maßnahmen. Die SB ist verpflichtet, den Kunden über Verzögerungen so rasch wie möglich zu informieren.
  3. Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien vereinbart ist, oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht, gilt als Leistung die Bereitstellung die Produkte am Sitz der SB.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die in der Angebotsannahme vereinbarten Preise zzgl. der gesondert ausgewiesenen gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Der Betrag ist zahlbar 14 Tage nach Veranstaltungsende, ohne Abzug von Skonto.
  3. Die SB ist berechtigt, vor Durchführung der Veranstaltung eine Vorschusszahlung von 60 % der vereinbarten Gesamtvergütung zu verlangen. Wird die Vorschusszahlung nicht binnen einer angemessenen Frist bezahlt, ist die SB berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz gem. § 6 Nr. 1a) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verlangen. Als angemessen gilt eine Frist von 12 Werktagen.
  4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung den Zeitraum von 6 Monaten, ist die SB berechtigt, den vertraglichen Preis angemessen, höchstens jedoch um 6 %, zu erhöhen.
  5. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, hat er, sollte es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handeln, Verzugszinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszins auf die fällige Forderung zu entrichten. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, beträgt der Verzugszinssatz 8 % Punkte über dem Basiszinssatz.
  6. Der Kunde kann gegen die Forderung der SB nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, wenn es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche gegen die SB an Dritte abzutreten.

§ 5 Vermietung von Banketträumen/Teilnehmerzahl

  1. Gebuchte Räume stehen dem Kunden nur zu den vereinbarten Zeiten zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Räume oder ein längerer Aufenthalt in den Räumen ist nur durch vorherige Genehmigung der SB zulässig.

  2. Die Unter- oder Weitervermietung der Veranstaltungsfläche bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der SB.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, der SB die endgültige Teilnehmerzahl spätestens 10 Tage vor dem Anlass zu benennen (Garantiezahl). Bei einer Abweichung der Garantiezahl von der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl von mehr als 10 % hat die SB gegen den Kunden einen Anspruch gem. § 6d dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gibt es zwischen der Garantiezahl und der Teilnehmer am Veranstaltungstag selbst eine Abweichung, wird die SB dem Kunden die Leistungen nach der mitgeteilten Garantiezahl ohne Abzug in Rechnung stellen.

§ 6 Absagen

  1. Die SB plant jede Veranstaltung des Kunden sehr sorgfältig. Die SB trägt dafür Sorge, dass ausreichend Personal und Ausstattung für die Veranstaltung bereitstehen. Auch Speisen und Getränke werden von der SB frühzeitig bestellt bzw. eingekauft. Vor diesem Hintergrund entstehen der SB bei einer Absage der Veranstaltung Kosten. Diese Kosten sind entsprechend der nachfolgenden Regelung vom Kunden wie folgt zu tragen:

    Tritt der Kunde bis 21 Tage vor der Veranstaltung durch schriftliche Benachrichtigung gegenüber der SB vom Vertrag zurück, ist der Vertrag ohne Kosten für den Kunden storniert. Unberührt hiervon bleiben Leistungen Dritter, die die SB bereits beauftragt hat und von der SB zu bezahlen sind.
    Erfolgt eine Absage zu einem späteren Zeitpunkt gilt folgendes:

    • a) 20 – 14 Tage vor Veranstaltung: Zahlung von 25 % der vertraglich vereinbarten Vergütung.
    • b) 13 – 7 Tage vor der Veranstaltung: Zahlung von 50 % der vertraglich vereinbarten Vergütung.
    • c) 6 – 3 Tage vor der Veranstaltung: Zahlung von 75 % der vertraglich vereinbarten Vergütung.
    • d) 2 Tage oder weniger vor der Veranstaltung: Zahlung von 100 % der vertraglich vereinbarten Vergütung.

§ 7 Sonderkündigungsrecht

Die SB hat das Recht, den Vertrag mit dem Kunden entschädigungslos zu kündigen, wenn die SB berechtigten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf der SB bzw. Des von ihr betriebenen Restaurants gefährdet.

§ 8 Schäden

  1. Die SB haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung für die vom Kunden mitgebrachten Gegenstände, es sei denn, es liegt eine grobe Fahrlässigkeit oder eine vorsätzliche Pflichtverletzung der SB vor.
  2. Der Kunde hat die mitgebrachten Gegenstände nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Der Kunde darf Dekorationsmaterial oder sonstige Gegenstände nur mit Genehmigung der SB anbringen. Die Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen sind mit der SB abzusprechen, um Beschädigungen vorzubeugen.
    Der Kunde verpflichtet sich, das Inventar der SB pfleglich zu behandeln und im ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Entstandene Schäden am Inventar werden dem Kunden von der SB in Rechnung gestellt

§ 9 Haftungsbeschränkungen

  1. Die Haftung der SB wird gegenüber Unternehmern auf Schäden beschränkt, die in Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der SB beruhen. Bei Verletzung des Lebens, Körpers und der Gesundheit haftet die SB auch für leichte Fahrlässigkeit, soweit die Verletzungshandlung von Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen der SB verursacht wurde.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, eventuelle Mängel der Leistung am Veranstaltungstag umgehend anzuzeigen. Erfolgt keine Mängelanzeige, wird die SB von jeglichen Gewährleistungsansprüchen freigesprochen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die vorstehend aufgeführten Haftungsbegrenzungen auch mit den Teilnehmern der Veranstaltung zu vereinbaren.

§ 10 Technische Einrichtungen und Anschlüsse

  1. Soweit die SB für den Kunden auf dessen Veranlassung hin technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt die SB im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden.
  2. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe der technischen und sonstigen Einrichtungen. Er stellt die SB von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
  3. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der SB bedürfen derer Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der SB sind vom Kunden zu beseitigen bzw. zu ersetzen.
  4. Die durch die Verwendung der Geräte und technischen Anlagen entstehenden Stromkosten darf die SB pauschal erfassen und gesondert berechnen.

§ 11 Werbung

Öffentlich verbreitete Flyer, öffentliche Einladungen und Zeitungsanzeigen, die sich – zumindest teilweise – auf das von der SB betriebene Restaurant oder auf die Räumlichkeiten der SB beziehen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der SB.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort ist für beide Vertragsparteien Hannover.
  2. Gegenüber Unternehmern gilt Hannover als ausschließlicher Gerichtsstand.
  3. Es gilt deutsches Recht.

Stand: 2016